Anmeldung für
Instrumentalunterricht & Musikalische-Grundkurse

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1.  Geltungsbereich

    (1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Calenberger Musikschule e.V., nachfolgend Musikschule genannt, und dem Schüler / Schülerin bzw. seinem gesetzlichen Vertreter, nachfolgend Musikschüler genannt.

    (2) Für einzelne Kurse und Unterrichtsarten, wie z.B. Musik 1x1, EMU oder Projektunterricht, gelten abweichend bzw. ergänzend von diesen Bestimmungen besondere Bedingungen (z.B. Entgelte, Probezeiten, Kündigungsfristen), über die die Nutzer und Teilnehmer gesondert informiert werden.

 

  1. Vertragsabschluss, Unterrichtsbeginn

    (1) Anmeldungen zum Unterricht können in einem über die Website verfügbaren Online-Formular vorgenommen werden. Bei der Anmeldung handelt es sich zunächst um eine unverbindliche Anfrage. Ein Rechtsanspruch auf Vertragsschluss mit der Musikschule besteht nicht.

    (2) Ort und Art des Unterrichts werden nach Eingang der Anmeldung mit dem Musikschüler abgestimmt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf bestimmte, einseitig durch die Musikschüler festgelegte Unterrichtszeiten, -orte oder -arten. Sobald eine Einigung über die Unterrichtsmodalitäten zwischen der Musikschule und dem Musikschüler vorliegt, entsteht ein Unterrichtsvertrag zwischen Musik-schule und Musikschüler.

    (3) Die Musikschule sendet dem Musikschüler sodann eine Bestätigung in Textform zu, in der die Rahmenbedingungen noch einmal festgehalten werden.

    (4) Anmeldungen für minderjährige Musikschüler müssen von einem gesetzlichen Vertreter eingereicht werden.

 

  1. Vertragsgegenstand

    (1) Die Musikschule bietet Instrumental- und Vokalunterricht als Einzelunterricht sowie in Gruppen an. Die Unterrichtsdauer ergibt sich aus der Entgeltliste (Anlage 1). Die sonstigen Details des Unterrichts (z.B. die zugewiesene Lehrkraft, der Unterrichtsort, die genaue Unterrichtszeit) ergeben sich aus individuellen Vereinbarungen zwischen den Parteien (vgl. Nr. 2 (2)).

    (2) Die Musikschule bietet zudem musikalische Grundkur-se an. Diese finden in Gruppen bis zu ca. 12 Kindern statt. Der zeitliche Umfang ergibt sich aus der Entgeltliste (Anlage 1).

 

  1. Organisation des Unterrichts

    (1) Das Musikschuljahr ist das Kalenderjahr. An den gesetzlich festgelegten Feiertagen und den Schulferien in Niedersachsen sowie an freien Tagen der allgemeinbildenden Schulen findet kein Unterricht statt. Am letzten Schultag vor den Sommerferien findet kein Unterricht statt. An Schultagen mit „hitzefrei“ findet der Musikschulunterricht planmäßig statt. Im Katastrophenfall fällt der Unterricht aus.

    (2) Die Musikschule ist berechtigt, die Lehrkraft gegen eine andere Lehrkraft, welche die vertraglich zugesagten Qualifikationen (Nr. 3) vorweisen kann, auszutauschen, sofern diese längerfristig ausfällt (z.B. durch Krankheit). Ein Wechsel der Lehrkraft wird dem Musikschüler durch die Musikschule in Textform angezeigt. Nach dem Wechsel der Lehrkraft beginnt eine erneute zweimonatige Probezeit, die in Nr. 5 genannten Kündigungsfristen gelten entsprechend. Bei Ausfallzeiten gelten die Regelungen von Nr. 8 entsprechend.

 

  1. Vertragslaufzeit, Probezeit und Kündigung

    (1) Der Unterrichtsvertrag für Verträge im Sinne von Nr. 3 (1) läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigung bedarf der Textform (z.B. Brief, E-Mail oder Fax). Die Kündigung kann auch über ein Formular auf der Website online erfolgen.

    (2) Abweichend davon ist die Vertragslaufzeit der musikalischen Grundkurse (vgl. Nr. 3 (2)), unabhängig von der Lage der Schulferien, jeweils vom 1. August eines Jahres bis zum 31. Juli des Folgejahres.

    (3) Mit Beginn eines Unterrichtsvertrages i.S.d. Nr. 3 (1) (Instrumental- und Vokalunterricht) beginnt eine zweimonatige Probezeit. Innerhalb der Probezeit kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der Probezeit gekündigt werden.

    (4) Nach Ablauf der Probezeit kann ein Unterrichtsvertrag i.S.d. Nr. 3 (1) jeweils mit einer Frist von einem Monat von beiden Seiten zum 31. Januar, 31. Mai oder 30. September eines laufenden Musikschuljahres gekündigt werden.

    (5) Mit Beginn eines Unterrichtsvertrages i.S.d. Nr. 3 (2) (Musikalische Grundkurse) beginnt eine dreimonatige Probezeit. Innerhalb der Probezeit kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

    (6) Ein Kündigungsrecht für musikalische Grundkurse i.S.d. Nr. 3 (2) nach Ablauf der Probezeit besteht, unbeschadet von (7), nicht.

    (7) Die Regelungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt. Eine außerordentliche Kündigung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn eine Fort-setzung des Unterrichts aus wichtigen Gründen nicht mehr zumutbar ist. Die Kündigung bedarf der Textform (Brief, Mail oder Fax).

 

  1. Entgelte

    (1) Für die Erbringung der vereinbarten Unterrichtsleistung erhebt die Musikschule Entgelte gemäß Anlage 1, die Vertragsbestandteil ist.

    (2) Für Musikschüler, die ihren Hauptwohnsitz nicht im Einzugsgebiet der Musikschule haben, wird ein Aufschlag von 10 Prozent auf die Entgelte erhoben. Dies gilt nicht für die Angebote des Grundbereichs und für Kooperationen mit allgemeinbildenden Schulen und Kindertagesstätten.

 

  1. Fälligkeit

    (1) Die Unterrichtsentgelte sind jeweils monatlich im Voraus zu entrichten.

    (2) Die Entgelte werden ausschließlich im Abbuchungsverfahren am 10. eines Monats eingezogen. Der Musikschüler verpflichtet sich, ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Fällt der jeweilige Abbuchungstag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, erfolgt die Abbuchung am nächsten Werktag.

    (3) Der Musikschule sind die durch eine mögliche nicht vorhandene Kontendeckung entstandenen Kosten (z.B. Bankentgelte) zu erstatten.

 

  1. Wegfall der Zahlungspflicht und Erstattungen

    (1) Seitens des Musikschülers nicht in Anspruch genommene Unterrichtsstunden sind entgeltpflichtig.

    (2) Sofern die Musikschule einen Unterrichtsausfall zu verantworten hat (vgl. insbesondere Nr. 4 (1)) und der Unterricht nicht mehr als zwei Mal im Kalenderjahr ausfällt, sind Entgelte für entfallene Unterrichtsstunden nicht zu erstatten, da entsprechende Ausfallzeiten bereits bei der Preisgestaltung berücksichtigt wurden. Erstattet werden nur diejenigen Entgelte, die für die dritte und die folgenden ausgefallenen Unterrichtstunden anfallen. Die Entgelte werden spätestens mit dem übernächsten Einzug verrechnet.

    (3) Für die Erstattungen der Beiträge von Kooperations-projekten gelten abweichende Regelungen, über die die Nutzer entsprechend informiert werden.

 

  1. Ermäßigungen der Unterrichtsentgelte

    (1) Werden mehrere Mitglieder einer Familie unterrichtet, ermäßigt sich das jeweils zu zahlende niedrigere Entgelt ab dem 2. Mitglied um 10 %, ab dem 3. Mitglied um 30 %, ab dem 4. Mitglied um 50 % und ab dem 5. Mitglied um 100 %.

    (2) Bei der Belegung mehrerer entgeltpflichtiger Fächer durch einen Musikschüler verringert sich das jeweils niedrigere Entgelt ab dem zweiten Fach um 20 %.

    (3) Bei Vorliegen von mehreren Ermäßigungen erfolgt der prozentuale Abzug auf das jeweils ermäßigte Entgelt.

    (4) Im Einzelfall können durch die Musikschule weitergehende Ermäßigungen gewährt werden, z.B. aus sozialen Gründen. Individualvertragliche Absprachen gehen dann diesen Regelungen vor. Entfällt der Ermäßigungsgrund, der die Grundlage einer solchen weitergehenden Ermäßigung bildet, ist die Musikschule umgehend zu informieren. Eine Teilnahmebestätigung für das Jobcenter kann auf Anfrage ausgestellt werden.

 

  1. Anpassung der Entgelte

    (1) Die Musikschule nimmt in regelmäßigen Abständen eine Überprüfung der Kostenentwicklung vor und ist berechtigt, die Entgelte für Verträge i.S.d. Nr. 3 (1) und Nr. 3 (2) anzupassen, wenn dies aufgrund einer veränderten Kostensituation erforderlich ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn durch die Änderung von Betriebskosten, Nutzungsentgelten, Erhöhung von Mitarbeiterbezügen, Wegfall oder Reduzierung von Betriebszuschüssen sowie Wegfall oder Kürzung von Projektförderungen eine Kostendeckung der Aufwendungen der Musikschule durch die verbleibenden Unterrichtsentgelte nicht erreicht werden kann.

    (2) Änderungen der Entgelte gemäß Nr. 6 werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach Mitteilung in Textform (z.B. Brief, Mail, Fax), die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss, wirksam.

    (3) Gleichzeitig wird der Musikschüler ausdrücklich da-rauf hingewiesen, dass die jeweilige Änderung Gegen-stand des zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vertrages wird, wenn der Musikschüler der Anpassung nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Bekanntgabe der Änderung in Textform widerspricht. In diesem Fall gelten die alten Entgelte fort, die Musikschule hat jedoch ein außerordentliches Kündigungsrecht.

 

  1. Sonstige Bestimmungen, Haftung

    (1) Sofern ein Musikschüler Krankheitssymptome hat, mit denen eine Ansteckungsgefahr für die Lehrkräfte oder andere Musikschüler einhergeht, ist eine Teilnahme am Unterricht ausgeschlossen. Der Anspruch auf Entgelt bleibt hiervon unberührt.

    (2) Die Hausordnung des jeweiligen Unterrichtsortes ist zu beachten.

    (3) Eine Haftung der Musikschule für Schäden, die durch die Teilnahme am Unterricht der Musikschule auftreten, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Im Falle einer fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

  1. Anpassung der AGB

    (1) Die Musikschule ist berechtigt, die AGB mit einer Frist von sechs Wochen im Voraus anzupassen, wenn sachliche Gründe im Interesse der Musikschule dies erforderlich machen und die Änderungen für die Musikschüler zumutbar sind. Die jeweiligen Änderungen der AGB werden durch die Musikschule dem Musikschüler in Textform bekannt gegeben.

    (2) Gleichzeitig wird der Musikschüler ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die jeweilige Änderung Gegen-stand des zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vertrages wird, wenn der Musikschüler das Vertragsverhältnis nach Ablauf der oben genannten Frist widerspruchslos fortsetzt.

 

  1. Salvatorische Klausel

    Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

 

  1. Inkrafttreten

    Diese AGB treten am 1. Januar 2024 in Kraft.

 

Gehrden, 4. Oktober 2023

Calenberger Musikschule e. V.

Der Vorstand

 

Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.

 

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Datenschutzerklärung

Die Erhebung der o.g. personenbezogenen Daten erfolgt zum Zweck der vertraglichen Abwicklung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO. Ihre im Rahmen dieses Zwecks erhobenen persönlichen Daten werden unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) verarbeitet.

Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Calenberger Musikschule e.V.
Steinweg 17-19
30989 Gehrden

Tel.: 05108/927150
Fax: 05108/927152
eMail: info(at)calenberger-musikschule.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

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